Unfallgutachten

Autounfall - was tun als Geschädigter?


Unsere neutralen Unfallgutachten für Ihren Schadensfall.

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie als Unfallbeteiligter nicht der Unfallverursacher, sondern der durch den Unfall Geschädigte sind. In diesem Fall muss der Verursacher den gesamten Schaden des Geschädigten, der durch den Unfall entstanden ist, ersetzen.

  • Wiederherstellungskosten-Ermittlung
  • Reparaturdauer

Wertminderung


Bei einem eventuellen Verkauf Ihres Autos dürfen Sie dem potentiellen Käufer nicht verschweigen, dass es sich um ein Unfallauto handelt. Dies führt meist zu einem geringeren Verkaufserlös. Die Wertminderung soll diesen „Verkaufsverlust“ ausgleichen.

Anspruch auf diese Wertminderung haben Sie unabhängig, ob Sie das Auto verkaufen möchten oder nicht. Die Höhe wird meist von einem Sachverständigen im Gutachten festgesetzt

Nutzungsausfall


Wenn Sie als Unfallgeschädigter keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Reparaturdauer. Den genauen Tagessatz können Sie aus einer sogenannten Nutzungsausfallentschädigungstabelle entnehmen oder von einem Sachverständigen erfragen.

Totalschaden


Wenn die Reparatur eines Unfallwagens nicht möglich ist (technischer Totalschaden) oder die Kosten unverhältnismäßig höher sind, als der Wiederbeschaffungswert (wirtschaftlicher Totalschaden), spricht man von einem Totalschaden.

Wiederbeschaffungswert


Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der für den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeuges gezahlt werden muss. Nach diesem Wert richtet sich auch die Höhe der Schadenersatzansprüche nach einem Unfall.

Restwert


Der Restwert ist der Wert des Kraftfahrzeuges nach dem Unfall im unreparierten Zustand. Meist ermittelt ein unabhängiger Sachverständiger den Wert auf dem allgemeinen Markt. Berücksichtigt werden dabei das konkrete Schadenbild und die regionalen Marktgegebenheiten.

 

Quelle: Dekra Unfall-Fachwörterbuch.