Wissenswertes
Grundsätzliches
Auf folgende Punkte sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse achten, wenn Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurden: Selbst wenn die Versicherung ohne Ihre Zustimmung einen Sachverständigen bestellt hat, steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe zu beauftragen. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Bei einem Bagatellschaden (Schadenshöhe nicht höher als 500-1.000 Euro) reicht meist ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt.
Wenn es Sie eiskalt erwischt hat - was tun?
- Sichern Sie die Unfallstelle ab
- Leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe
- Melden sie den Unfall der Polizei. Bei Personenschäden ist dies unumgänglich
- Notieren Sie die Daten der Unfallbeteiligten, amtl. Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Unfallzeit, Anschriften von Unfallgegner und Zeugen, Versicherungsdaten des Unfallgegners. Achten Sie darauf, ob Unfallgegner und Fahrzeughalter identisch sind.
- Machen Sie, wenn möglich Fotos vom Unfallort
- Nicht gerufene Unfallhelfer, Gutachter oder Abschleppdienste sollten Sie besonders prüfen und Preise für deren Dienste unbedingt schriftlich bestätigen lassen. Am Besten greifen Sie auf die von Automobilclubs empfohlenen Unternehmen zurück. Treten Sie am Unfallort etwaige Ansprüche keinesfalls gegenüber Abschleppunternehmern oder sonstigen Dritten ab.